Schulhausordnung

  1. Die Charta der OS Raron gilt als verbindlich, d. h. wir begegnen uns mit Respekt und An­stand und vermeiden jede Art von Gewalt.
  2. Die Schüler befolgen die Anweisungen aller Lehrpersonen und des Hauswarts.
  3. Die Schüler haben sich angemessen zu kleiden. (Auch keine provokativen Auf­drucke etc.)
  4. Beim Erklingen des Gongs betreten die Klassen das Schulhaus und begeben sich so­gleich zu ihren Zimmern. Rennen, Schreien, Pfeifen und dergleichen sind im Schulhaus verboten. Dies gilt auch für die Turnhalle.
  5. Der Unterricht beginnt pünktlich.
  6. Sämtliche Zimmer des Schulhauses dürfen nur in Hausschuhen betreten werden!
  7. Der Genuss von Esswaren und Kaugummi ist während sämtlichen Unterrichts­stunden verboten.
  8. Klassenzimmer, Garderoben, Treppenhaus und das Schulhausareal sind sauber zu halten.
  9. Absichtliche Beschädigungen von Einrichtungen des Schulhauses und dessen Umgebung durch Schüler werden durch die Gemeinde Raron an die Eltern in Rechnung gestellt.
  10. In der Pause verlassen die Schüler zügig das Schulhaus und die Turnhallen und betreten diese erst wieder nach dem Gong (9.50 Uhr). Die Schulzimmer werden von den Lehrpersonen abgeschlossen.
  11. Während der Pause bleiben die SuS auf dem Schulhausareal.
  12. Mofas und Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Veloständer gestellt. Während der Schulzeit ist die Benutzung verboten. Dasselbe gilt für Rollbretter und Skooter.
  13. Rauchen und Snus sind auf dem Schulweg und dem Schulhausareal verboten. Liegen während des Unterrichts Tabakwaren herum, werden diese von der Lehr­person einge­zogen und nicht mehr zurückgegeben.
  14. Elektronische Geräte wie Handys, i-Pod, mp3-Player etc. sowie Zubehör (z. B. Kopf­hörer) sind auf dem gesamten Schulhausareal während der Schulzeit aus­geschaltet und versorgt. „Läutende“ bzw. „sichtbare“ Geräte werden von der Lehrperson eingezogen.
  15. Fehlbare Schüler werden zur Rechenschaft gezogen.